AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Überlassung von Ferienwohnungen 

Beherbergungsvertrag Ferienhausvermietung

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten weiteren Leistungen (Beherbergungsvertrag). Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hauses in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Gast nicht Verbraucher ist. 

Mit der Unterschrift auf der Buchungsbestätigung erkennt der Gast diese AGB an.

1. Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt zustande zwischen der Siebert GbR (Jutta und Dr. Jürgen Siebert), Berlinerstr.3, 17279 Lychen, nachfolgend auch Vermieter, und dem Gast. Der Abschluss des Reservierungsvertrages kommt zustande, sobald das Angebot des Gastes durch Jutta oder Dr. Jürgen Siebert angenommen wurde. Dies kann sowohl schriftlich als auch mündlich, fernmündlich oder elektronisch (E-Mail) geschehen. 

Alle Ansprüche gegen die Siebert GbR und deren Gesellschafter -ausgenommen Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit- verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen.

2. Erfüllung des Vertrages An – und Abreise 

Durch den Abschluss des Reservierungsvertrages sind beide Parteien zur Erfüllung des Vertrages verpflichtet, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen wurde. Der Vertrag wird durch den Vermieter durch die Bereitstellung der Unterkunft und der Erbringung der vertraglichen Leistung erfüllt. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Vermieters zu zahlen.

Der Gast  hat das Recht, so der Vermieter keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten Räume ab 15:00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“) zu beziehen. Die gemieteten Räume sind durch Gast am Tag der Abreise bis 10:00 Uhr freizumachen. Der Vermieter ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind. Vertragliche Ansprüche werden dadurch nicht begründet.  Dem Gast steht es frei, dem Vermieter nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde. Hat der Gast Zahlung geleistet, so bleiben dagegen die Räumlichkeiten bis spätestens 10.00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages folgenden Tag reserviert. 

3. Preisgestaltung

Die vereinbarten Mietpreise (siehe Angebot) verstehen sich einschließlich Wasser, Heizung, Energie, Handtücher, Bettwäsche und Endreinigung sowie der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Ein Paddelboot, ein Ruderboot und zwei Fahrräder stehen kostenlos zur Verfügung. Der Mietpreis gilt für die im Angebot angegebene Personenzahl. Wird diese Zahl überschritten, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Die Stadt Lychen erhebt einen Kurbeitrag, den die Gäste beim Vermieter zu entrichten haben. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet. Der Vermieter kann seine Zustimmung zu einer vom Gast gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Vermieters oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Vermieters erhöht. 

4. Zahlungen

Mit Erhalt der Buchungsbestätigung werden -soweit nicht anders vereinbart- 30 % des Mietpreises als Anzahlung fällig. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Geht der Anzahlungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. Der verbleibende Mietpreis ist 14 Tage vor Anreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen – wenn zwischen Buchungsdatum und Anreise weniger als 14 Tage liegen – ist der Mietpreis in voller Höhe zu überweisen, soweit nicht anderes vereinbart. Rechnungen des Vermieters ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Vermieter kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Gast verlangen. Bei Zahlungsverzug des Gastes gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Gastes gelten die gesetzlichen Regelungen. 

5. Rücktritt und Schadenersatz des Gastes

Ein kostenloses Rücktrittsrecht des Gastes von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein solches Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn der Vermieter der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Sofern zwischen dem Vermieter und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Vermieters auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Vermieter ausübt. 

Ist ein solches Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt der Vermieter einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält der Vermieter den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung (No Show) gemäß dieser Regelung. 

Tritt der Gast nach erfolgter Buchung vom Vertrag zurück, und kann die Unterkunft vom Vermieter nicht anderweitig vergeben werden, besteht eine Schadenersatzpflicht des Mieters. Folgende Stornogebühren fallen an:

Stornierung bis zum 60. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises
Stornierung bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
Stornierung ab dem 20. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises
und bei Nichtantritt der Reise oder vorzeitiger Abreise 100 % des Reisepreises

Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. 


Gründe für die Stornierung sind unerheblich. Daher wird der Abschluss einer Reisekostenversicherung empfohlen.

Der Vermieter ist gehalten, nicht in Anspruch genommene Unterkünfte nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Erfolgte Anzahlungen werden mit den Stornokosten verrechnet, ein sich ergebendes Guthaben erstattet bzw. Nachforderungen nachberechnet.

6. Rücktritt des Vermieters

Sofern vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist der Vermieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Wohnungen vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Vermieters mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Vermieters mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.    

Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Vermieter ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 

Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls  

  • Höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; 
  • Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; 
  • DerVermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist; 
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; 
  • ein Verstoß gegen die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken vorliegt. 

Der berechtigte Rücktritt des Vermieters begründet keinen Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

7. Haftung des Vermieters 

Der Vermieter haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Vermieters beruhen. Einer Pflichtverletzung des Vermieters steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 

Entstehen Schäden, die durch den Gast verursacht werden, kommt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Gastes dafür auf; der Gast haftet für alle ihn begleitenden Personen. Besteht keine Haftpflichtversicherung, kommt der Gast persönlich für den entstandenen Schaden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auf. Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

Der Vermieter haftet für eingebrachte Sachen dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Gelände, auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. 

8. Haustiere, Kurbeitrag

Haustiere sind nach Rücksprache mit dem Vermieter in den meisten Fällen erlaubt, bedürfen allerdings einer kurzen schriftlichen Anfrage des Mieters mit genauen Angaben zum Tier (Rasse, Größe, Geschlecht, kastriert oder unkastriert), und einem darauf erfolgten positivem Bescheid des Vermieters. Hunde sind auf dem Grundstück an der Leine zu halten, es sei denn alle anderen Mieter und der Vermieter geben ihre Zustimmung zum Freilauf des Tieres.

Entsprechend der gültigen Kurbeitragssatzung ist der Vermieter verpflichtet, im Auftrage der Stadt Lychen Kurbeiträge zu kassieren und abzuführen. Dies erfolgt bei Anreise.

9. Schlussbestimmungen

Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Lychen. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Lychen. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. 

Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Regelungen von der Unwirksamkeit unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelungen gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

10. Streitbeilegung

Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/finden. Siebert GbR nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

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